Viele Menschen fragen sich, ob sie direkt eine logopädische Behandlung beginnen können oder ob dafür eine ärztliche Verordnung erforderlich ist.
Die Antwort hängt davon ab, ob die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden sollen oder ob die Behandlung privat bezahlt wird. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie beachten müssen.
In Deutschland ist für eine logopädische Behandlung, die über die gesetzliche Krankenkasse (GKV) abgerechnet wird, eine ärztliche Heilmittelverordnung erforderlich.
Eine direkte Überweisung im klassischen Sinne (wie bei Facharztbesuchen) ist nicht notwendig, aber ein Arzt muss die medizinische Notwendigkeit der Therapie bestätigen.
Das bedeutet:
Ja, wer keine ärztliche Verordnung hat oder keine möchte, kann die logopädische Therapie privat in Anspruch nehmen. Die Kosten liegen je nach Praxis und Region meist zwischen 50 und 100 Euro pro 45-minütiger Sitzung.
Gründe für eine private Logopädie:
Wenn eine logopädische Behandlung medizinisch notwendig ist, können folgende Ärzte eine Heilmittelverordnung ausstellen:
Mit ärztlicher Verordnung: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten.
Ohne Verordnung: Eine Behandlung ist als Selbstzahler jederzeit möglich, die Kosten müssen dann privat getragen werden.
Haben Sie weitere Fragen oder suchen Sie gerade nach einem Logopäden in Köln? Dann kontaktieren Sie uns gerne, wir beraten Sie individuell und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden!
Friedrich Balzer hat im Jahr 2012 die erste logopädische Praxis in Köln eröffnet.
Mittlerweile sind die Sprachtherapeutinnen und Sprachtherapeuten der Logopädie Balzer an mehreren Standorten und Online für sie da.
Aktuell kümmert er sich um die Praxisorganisation, Administration und Verwaltung, während sein Team ausgebildeter Logopädinnen und Logopäden mit den Patienten arbeitet.