Informationen zu Behandlung, Therapie & dem Leistungsangebot

Der Weg zum Logopäden

Als Sprachtherapeuten arbeiten wir stets auf Weisung des Arztes, d.h. eine logopädische Behandlung muss daher grundsätzlich von einem Arzt verordnet werden.

Ihr Rezept zur Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen bekommen Sie von Ihrem Hausarzt, Allgemeinärzten, HNO-Ärzten, Internisten, Neurologen, Kinderärzten, Zahnärzten, Kieferorthopäden / Kieferchirurgen und Phoniatern.

Ablauf, Frequenz und Dauer der logopädischen Behandlung

Der 1. Termin beim Logopäden

Hier findet ein Kennenlernen und die sogenannte Anamnese statt, wo in einem Gespräch die Krankheitsgeschichte bzw. der Grund der Vorstellung näher beleuchtet wird. Dies geschieht in erster Linie durch Sie, aber ggf. auch durch Ihre Kinder, Ehepartner oder sonstige vertraute Personen.

Ferner wird eine genaue, standardisierte logopädische Diagnostik durchgeführt, um basierend auf der Diagnose des Arztes, ein genaues Bild über die Leistungen und Fähigkeiten des Patienten zu erfahren. Kinder erleben dies in der Regel als Spiel und nicht als “Test”.

Im Anschluss daran wird zusammen mit Ihnen ein individuelles Therapieziel, ein Behandlungsplan und ein fester Termin zur Behandlung festgelegt.

Therapiesitzungen

Bei Kindern werden in der Regel auf einem Rezept 10 Therapien verordnet, die jeweils 45 Minuten dauern. Sie werden als Einzeltherapie durchgeführt, in seltenen Fällen kann aber auch eine Gruppentherapie sinnvoll sein.

Bei Erwachsenen beträgt die Dauer der Therapie 30, 45 oder 60 Minuten, dies entscheidet der verschreibende Arzt.

Dauer der Behandlung

Über die Dauer der Therapie muss der Arzt entscheiden, wir als Sprachtherapeuten können nur Empfehlungen geben, die sehr individuell getroffen werden und von vielen Faktoren abhängig sind.

Grundsätzlich versuchen wir natürlich so kurz wie möglich, aber so lange wie nötig zu behandeln.

Frequenz der Therapie

Je nach Wunsch findet die Behandlung 1-2mal pro Woche statt, bei schwerwiegenden Problemen kann aber auch die Frequenz auf 2-3mal pro Woche erhöht werden.

Die Kosten einer Behandlung

Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung

Die logopädische Behandlung ist eine Leistung des Heilmittelkatalogs und wird daher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Hierfür ist die Verordnung eines Arztes zwingend erforderlich, die Sie zum 1. Termin mitbringen. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit, hier übernehmen sämtliche Kosten die Krankenkassen.

Gleiches gilt selbstverständlich bei zuzahlungsbefreiten Erwachsenen.

Patienten über 18 Jahre müssen einen Eigenanteil von 10% der gesamten Verordnung zzgl. 10 € Verordnungsgebühr leisten. Für ein Rezept mit 10 Therapieeinheiten liegt die Zuzahlung in der Regel zwischen 40 und 60 €.

Mit einer privaten Krankenversicherung

Hier existiert keine gesetzliche Gebührenordnung, auch die sog. Beihilfehöchstsätze ersetzen diese, wie oft fälschlicherweise angenommen wird, nicht.

Heilmittelerbringer können die Höhe der Vergütung bei privat Versicherten im Rahmen einer Honorarvereinbarung frei festlegen.

Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Form Sie als Privatpatient einen Erstattungsanspruch gegen einen Kostenträger besitzen.

Die Höhe der Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt Ihres persönlichen Krankenversicherungsvertrages.

Haben Sie bspw. einen günstigeren Monatsbeitrag gewählt, werden die Kosten möglicherweise nicht in vollem Umfang übernommen. Die von den Kostenträgern festgesetzen individuellen “Höchstsätze” berühren aber nicht das private Rechtsverhältnis und somit die Honorarvereinbarung zwischen logopädischer Praxis und Privatpatient.

Unsere Gebühren für die Behandlung liegen derzeit beim 1,4fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen und schöpfen damit den möglichen Höchstsatz von 2,3fach bei weitem nicht aus.

Die hohe Qualität unserer therapeutischen Leistungen, die auf langjähriger Berufserfahrung, vielfältigen Zusatzqualifikationen und Spezialisierungen beruht, lässt uns die Preisgestaltung unserer Honorarvereinbarung als angemessen erscheinen

Was wird für eine logopädische Behandlung benötigt?

Um mit der Behandlung zu beginnen, benötigen Sie ein ärztliches Rezept, z.B. von einem Kinderarzt, Kieferorthopäden, HNO-Arzt, Phoniatiker, Neurologen oder Allgemeinmediziner. Zu Behandlungsbeginn darf die Überweisung nicht älter als 14 Tage sein.

Auf Wunsch können wir Ihnen sofort einen Termin für den Beginn der Logopädie-Behandlung anbieten.

In der Regel werden für jede Woche feste Termine vereinbart, so dass keine langen Wartezeiten entstehen. Die Therapie findet in unserer Praxis statt.

Leistungsangebot für Kinder & Jugendliche

Sprache:

  • Sprachentwicklungsverzögerung oder –störung; (Late Talker; Sprachentwicklungsstörung bei geistiger Behinderung)
  • Störungen im Bereich Grammatik (Dysgrammatismus)
  • Wortschatzdefizite (semantisch-lexikalische Störung)
  • Störungen des Sprachverständnisses
  • Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung mit Problemen in der phonologischen Bewusstheit (z.B. Lautdifferenzierungsschwäche, Lautlokalisationsschwäche etc.)
  • Störung der auditiven Merkfähigkeit
  • Lese-Rechtschreibstörung oder -schwäche als Folge von phonologischen Störungen oder Sprachentwicklungsstörungen/-verzögerungen

Sprechen:

  • Aussprachestörungen (Artikulationsstörung/ Dyslalie)
  • Nasalität (Rhinophonie, Rhinolalie; z.B. bei Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten)
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
  • Sprechen bei Schwerhörigkeit oder Taubheit (auch nach Cochlea Implantat)

Stimme:

  • kindliche Stimmstörungen (Dysphonie)
  • Mutationsstimmstörungen

Schlucken:

  • Ungleichgewicht der Gesichts-, Hals- und Mundmuskulatur und daraus resultierendes falsches Schluckmuster (myofunktionelle Störungen) im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung
  • kindliche Fütterstörungen

Leistungsangebot für Erwachsene

Sprache:

  • zentrale Sprachstörungen in Folge von neurologischen Erkrankungen (Aphasie nach Hirnschädigung/Schlaganfall) oder z. B. Schädel-Hirn-Trauma, Parkinson
  • altersbedingte Sprachstörungen

Sprechen:

  • Sprechstörungen (Sprechapraxie)
  • Störung der Bereiche Atmung, Stimmgebung, Sprechen (Dysarthrophonie)
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
  • Unterstützte Kommunikation mit Hilfe elektronischer Sprechgeräte (z.B. nach einer Kehlkopfentfernung)

Stimme:

  • Funktionelle Dysphonie (Heiserkeit ohne organischen Befund z.B. bei Überlastung oder Fehlgebrauch der Stimme)
  • Psychogene Dysphonie in Folge von psychischer Überlastung
  • Organische Dysphonie (wie beispielsweise Stimmlippenknötchen, -Ödeme, -Polypen u.Ä.)
  • Therapie von Stimmlippenlähmungen

Schlucken:

  • alters- oder erkrankungsbedingte Schluckstörungen (Dysphagie)
  • Behandlung von Gesichtslähmungen (Fazialisparesen)

Hören:

  • Logopädisches Hör- und Sprechtraining bei Hörgeschädigten mit Cochlea Implantat

Was können Sie bei der Logopädie Balzer erwarten?

In unserer Praxen für Logopädie können unsere Patienten eine individuell abgestimmte Therapie erwarten, die von qualifiziertem und freundlichem Fachpersonal durchgeführt werden.

Wir heißen Patienten aus Remscheid, Solingen, Köln-Nippes, Köln-Flittard, Mönchengladbach und Siegen gerne in unserer Praxis willkommen.

Haben Sie Fragen zur Logopädie oder der allgemeinen Behandlung?

Bitte rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch an.

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