Wird ein Logopäde von der Krankenkasse bezahlt?

Wird ein Logopäde von der Krankenkasse bezahlt?

Friedrich Balzer
von Friedrich Balzer
10.03.2025

Viele Patienten unserer Logopädie in Köln fragen sich, ob die Kosten für eine logopädische Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden.

Die gute Nachricht: In den meisten Fällen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Therapie, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Bedingungen die Kostenübernahme erfolgt und worauf Sie achten sollten.

Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse für Logopädie?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Ärztliche Verordnung: Ein Arzt (z. B. Kinderarzt, Hausarzt, HNO-Arzt oder Neurologe) stellt eine Heilmittelverordnung aus, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Diagnosen mit Behandlungsbedarf: Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern, Stimmstörungen, Schluckstörungen oder Sprachverlust nach Erkrankungen wie Schlaganfällen.

Behandlung durch eine zugelassene Praxis: Die Therapie muss von einem zugelassenen Logopäden durchgeführt werden.

Welche Kosten entstehen für gesetzlich Versicherte?

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig, es gibt keine Zuzahlung.
  • Erwachsene ab 18 Jahren: Es fällt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten an, zusätzlich eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung.
  • Zuzahlungsbefreiung: Wer von der Zuzahlung befreit ist (z. B. bei chronischen Erkrankungen oder finanziellen Härtefällen), muss keinen Eigenanteil leisten.

Wie funktioniert die Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen?

Die Übernahme der Kosten durch eine private Krankenversicherung (PKV) hängt vom gewählten Tarif ab. Manche Tarife übernehmen die Kosten vollständig, andere sehen eine Selbstbeteiligung vor.

Vor Beginn der Therapie empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen zu prüfen und eine Kostenzusage einzuholen.

Wichtige Tipps für Patienten

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt: Wenn Sie oder Ihr Kind logopädische Unterstützung benötigen, besprechen Sie dies mit Ihrem behandelnden Arzt.

Rezept vorlegen: Sobald Sie die Verordnung haben, können Sie sich eine zugelassene logopädische Praxis suchen.

Rechtzeitig Termine sichern: Gerade bei hoher Nachfrage kann es zu Wartezeiten kommen.

Fazit: Krankenkasse übernimmt die Kosten meist vollständig

Eine logopädische Therapie wird in den meisten Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Kinder sind von der Zuzahlung befreit, Erwachsene zahlen einen geringen Eigenanteil. Private Versicherte sollten vorab klären, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Autor: Friedrich Balzer

Friedrich Balzer hat im Jahr 2012 die erste logopädische Praxis in Köln eröffnet.

Mittlerweile sind die Sprachtherapeutinnen und Sprachtherapeuten der Logopädie Balzer an mehreren Standorten und Online für sie da.

Aktuell kümmert er sich um die Praxisorganisation, Administration und Verwaltung, während sein Team ausgebildeter Logopädinnen und Logopäden mit den Patienten arbeitet.

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